RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE

Die Kanzlei der Rechtsanwälte Thomas Pohl und Jan Marx ist seit über 15 Jahren auf Strafrecht spezialisiert.

Beide Rechtsanwälte sind seit 2012 aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung im Strafrecht und Strafprozeßrecht berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Auf dieser Seite finden Sie ein paar weitere Informationen zu unseren Rechtsanwälten sowie ein paar Bewertungen durch unsere Mandanten auf anwalt.de und google.

Rechtsanwalt Thomas Pohl studierte nach dem Grundwehrdienst von 1999 bis 2005 Jura an der Freien Universität und war in dieser Zeit Mitglied des Studierendenparlaments.

Im Referendariat war bei einem Fachanwalt für Strafrecht, bei der Staatsanwaltschaft Berlin, am Amtsgericht Schöneberg sowie im Bezirksamt tätig.

Nach einer Spezialisierung auf das Strafrecht absolvierte er 2007 das 2. juristische Staatsexamen und eröffnete 2008 mit Rechtsanwalt Marx die Anwaltskanzlei Pohl & Marx.

Seitdem verteidigt er in ganz Deutschland Mandanten und hat Erfahrung vor vielen Amts- und Landgerichten. Auch war er in mehreren Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof erfolgreich. Er ist seit 2012 Fachanwalt für Strafrecht.

– Mandanten über Rechtsanwalt Pohl

„Fachlich bis ins Detail fundierte Beratung, hervorragende Betreuung. Insgesamt eine hochgradig professionelle Vertretung im und außerhalb des Gerichtsaals. Sehr empfehlenswert.“

Bewertung von C.G auf anwalt.de

„Ich wurde von Herrn Pohl sehr gut verteidigt. Sehr gute Vorbereitung, vor Gericht top. Hat das die Richterin mit seinem Plädoyer überzeugt. Der Staatsanwalt wollte mir eine Freiheitsstrafe geben, aber ich wurde freigeprochen. Es ging um Betrug u.ä.

Vielen Dank nochmal.“

Bewertung von G.H. auf anwalt.de

 

„Ich hatte mich sehr gut beraten gefühlt. Rechtsanwalt Pohl ist sehr freundlich, professionell und schnell gewesen. Wirklich sehr zu empfehlen.“

Bewertung von Hr. C. auf google.de

Auch Rechtsanwalt Jan Marx begann sein Jurastudium an der Freien Universität nach dem Grundwehrdienst. Bereits im Studium begann er mit der Spezialisierung auf Strafrecht.

Im Referendariat war er bei einem Fachanwalt für Strafrecht, der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Landgericht Berlin sowie der Jugendstrafanstalt tätig.

Auch er absolvierte 2007 das zweite juristische Staatsexamen und gründete die Kanzlei Pohl & Marx.

Seitdem übernimmt er strafrechtliche Fälle in Berlin und bundesweit. Er war dabei bereits an einer Vielzahl an Amts- und Landgerichten in ganz Deutschland tätig. Auch er ist seit 2012 Fachanwalt für Strafrecht.

– Mandanten über Rechtsanwalt Marx

„Sehr angenehme Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung. Herr Rechtsanwalt Marx konnte schnell und kompetent helfen, nahm sich viel Zeit . Ich kann diese Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.“

Bewertung von Herrn Dr. K. auf google.de

„Habe schnell einen Termin bekommen, Rechtsanwalt Marx hat sich sehr viel Zeit für mich genommen. Hier hat man das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Mein Strafverfahren wurde nach 2 Monaten eingestellt, die Kanzlei hat sich um alles gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und empfehle diese Fachanwaltskanzlei auf jeden Fall weiter!“

Bewertung von Herrn K. auf google.de

 

„Ein seriöses Büro, das nichts verspricht, was nicht gehalten werden kann. Auf die Person des Mandanten geht man hier sehr gut ein, erforderliche Rechtsfragen werden verständlich erklärt.“

Bewertung von Hr. T.N. auf google.de

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