STARKE VERTEIDIGUNG

Sie suchen Rechtsanwälte für Kinderpornographie-Verfahren in Berlin oder bundesweit?

Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz, Verbreitung oder Herstellung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) geführt? Wurde Ihre Wohnung durchsucht? Oder haben Sie deswegen eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Dann sollten Sie den Ermittlungsbehörden nicht ohne anwaltlichen Beistand gegenübertreten.

Unsere Anwaltskanzlei mit zwei Fachanwälten für Strafrecht bietet Privat -und Geschäftsleuten seit über 15 Jahren eine kompetente und engagierte Verteidigung und Beratung im Zusammenhang mit kleinen und großen Kinderpornographie-Verfahren.

Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen ersten Besprechungstermin mit einem spezialisierten Anwalt:

(030) 526 70 93 0

Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht.

Wir verteidigen unsere Mandanten spezialisiert und erfolgreich.

Seit über 15 Jahren. Deutschlandweit.

SPEZIALISIERT

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischen Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung  führen wir die Zusatzbezeichung „Fachanwalt für Strafrecht“.

Hauptschwerpunkte der Kanzlei sind das Sexualstrafrecht, Verteidigungen wegen Besitz, Verbreitung usw. von Kinderpornographie (KiPO) sowie Drogenstrafrecht.

Wir sind als Fachanwälte für Strafrecht aus Berlin in ganz Deutschland tätig und verteidigen unsere Mandanten gegen Kinderpornographie-Vorwürfe mit juristischer Kompetenz, Menschenkenntnis und der Erfahrung aus vielen hundert strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Die Kanzleiräume der Rechtsanwälte Pohl & Marx befinden sich in der Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin, zwischen Nollendorfplatz und Lützowplatz.

VERTEIDIGUNG BEIM VORWURF KINDERPORNOGRAPHIE

Schnelle Unterstützung im Strafverfahren

Wenn Sie verdächtigt werden, kinderpornographische Inhalte (früher: Schriften) oder jugendpornographische Inhalte gemäß § 184b bzw. § 184c StGB zu besitzen, zu verbreiten oder hergestellt zu haben, stehen wir Ihnen als Anwälte, die sich auf Strafrecht und den Bereich Kinderpornographie spezialisiert haben, zur Seite.

Vermutlich hat die Polizei Ihre Wohnung durchsucht und eine Vielzahl Datenträger sichergestellt. Eventuell haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklageschrift erhalten.

Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf: (030) 526 70 930

Durchsuchung, Anklage etc. – mehr Infos zum Verfahren

Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zum Thema Kinderpornographie, die Verteidigung gegen die Tatvorwürfe Besitz, Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte sowie zum Ablauf des Strafverfahrens.

Soweit dabei von Kinderpornographie gemäß § 184 b StGB die Rede ist, gilt dies zum größten Teil auch für Jugendpornographie gemäß § 184 c StGB.

ABLAUF DER VERTEIDIGUNG

Hausdurchsuchung

Meist wird man mit dem Tatvorwurf Kinderpornographie konfrontiert, wenn plötzlich die Polizei die Wohnung durchsuchen will. Meistens hat die Polizei einen schriftlichen Durchsuchungsbeschluß dabei. Manchmal ergeht der Beschluß auch mündlich oder bei (angeblicher) Gefahr im Verzug auf Anordnung der Einsatzleitung.

Es gilt für den Betroffenen: Nichts zum Tatvorwurf sagen. Das Durchsuchungsprotokoll genau prüfen. Keinen Widerstand leisten, ruhig bleiben und Anwalt für Kinderpornoverfahren anrufen.

– mehr zu Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB

Vorladung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren gemäß § 184b StGB

Wenn die Polizei keine Hausdurchsuchung macht, erfährt man vom Ermittlungsverfahren wegen kinderpornographischer Schriften erstmalig durch eine Vorladung oder einen sog. Äußerungsbogen, den man ausgefüllt an die Polizei schicken soll.

Auch hier gilt: Nicht hingehen, nicht antworten.

Damit erhalten Sie Ihrem Rechtsanwalt alle Verteidigungsmöglichkeiten und machen keine Fehler.

Rechtsanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung Kinderpornoverfahren beauftragen

Egal, ob Hausdurchsuchung, Vorladung, Anklageschrift oder Verhaftung, Ihr Rechtsanwalt wird sich als ihr Verteidiger melden und die Akte beantragen.

Vorher werden keine Angaben zur Sache gemacht.

Sobald die Akte bei ihrem auf Kinderpornographieverfahren spezialisierten Rechtsanwalt ankommt, wird er die Beweislage analysieren und mit Ihnen besprechen, um eine kluge Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Einstellung des Verfahrens oder Gerichtsprozeß?

Ihr Rechtsanwalt wird immer zuerst alles versuchen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dafür wird er die Beweis- und Rechtslage mit der Staatsanwaltschaft erörtern.

Es ist in einigen Fällen möglich, mit guten Argumenten eine Einstellung mangels Tatverdacht gem. § 170 II StPO zu erreichen.

Wenn hinreichender Tatverdacht besteht, fertigt die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift und es kommt zu einem Gerichtsprozeß.

Verteidigung im Gerichtsprozeß

Sollte es zum Gerichtsverfahren kommen, muß dieses mit Ihrem Rechtsanwalt genau vorbereitet werden.

Unsere Fachanwälte werden mit Ihnen Akte und Strategie besprechen und Sie auf Ihre Aussage oder auch Ihr Schweigen vorbereiten. Das ganze Verfahren wird erklärt. Vor Gericht wird Ihr Anwalt die richtigen Fragen stellen, rechtliche Argumente vorbereiten und alle wichtigen persönlichen Aspekte für Sie einbringen.

Reden Sie nur noch mit Ihrem Anwalt.

Kontaktieren Sie uns:

(030) 526 70 93 0

oder

info@pohlundmarx.de

KINDERPORNOGRAPHIE – WAS DROHT?

Ein Ermittlungsverfahren und erst recht ein Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs Kinderpornographie ist sehr belastend. Es drohen schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen sowie persönliche familiäre Probleme.

Als Rechtsanwälte in Kinderpornoverfahren in Berlin und bundesweit verteidigen wir unsere Mandanten mit aller Entschlossenheit, aber auch Umsicht, um diese Folgen zu vermeiden oder wenigstens abzumildern.

Schon die Einleitung des Kinderpornoverfahrens kann berufliche Konsequenzen haben. In einigen Fällen wird der Arbeitgeber informiert.

So gut wie immer beschlagnahmt die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung sämtliche Computer, Festplatten und sonstige Datenträger. Es dauert nicht nur in Berlin mehrere Monate, bis diese auf das Vorhandensein von Kinderpornos durchsucht sind. Daten, auf denen sich kinderpornographische Bilder oder Videos zu finden sind, werden nicht zurückgegeben.

Wenn es zu einer Verurteilung wegen Besitz, Herstellen, Verbreiten usw. kinderpornographischer Inhalte kommt, kommt es nach neuer Gesetzeslage (seit 01.07.2021) immer zu einem Eintrag ins Führungszeugnis.

Da es seitdem auch keine Möglichkeit mehr gibt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen zu lassen, liegt das Hauptaugenmerk der Verteidigung im Ermittlungsverfahren auf der Prüfung der Beweislage. Hier gibt es eine Vielzahl von Ansatzpunkten, die ein spezialisierter Rechtsanwalt kennen muß.

Diese Ansatzpunkte und Argumente sind teilweise rein juristischer, teilweise vor allem technischer Natur (Vorschaubilder, Speicherorte, Speicherdaten usw.).

Wenn es aber zu einer Verurteilung kommt, liegt die Strafe bei Besitz kinderpornographischer Schriften bei Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bis zu 5 Jahren; § 184 b Absatz 3 StGB.

Bei Verbreitung und Herstellen einer kinderpornographischen Schrift liegt die Strafe zwischen 1 Jahr  und 10 Jahren Freiheitsstrafe; § 184b Absatz 1 StGB.

Bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Handlungen in Bezug auf Kinderpornographie liegt die Strafe bei nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe; § 184b Absatz 2 StGB.

RECHTSANWÄLTE AN IHRER SEITE

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

„Die Verteidigung von Freiheitsrechten ist mein Element. Spezialisierung und Einsatz sind meine Mittel zum Erfolg.“

Wenn Strafrecht, dann zu Pohl & Marx

Rechtsanwalt Marx und Rechtsanwalt Pohl stehen Ihnen als erfahrene und engagierte Verteidiger zur Seite, wenn Ihnen der Vorwurf Kinderpornographie gemacht wird.

Sie sind in Berlin und ganz Deutschland für ihre Mandanten unterwegs, um das Beste aus jedem Kinderpornoverfahren herauszuholen.

Wenn Sie verdächtigt werden, Kinderpornos zu besitzen, zu verbreiten usw., dann gehen Sie lieber nicht zum Anwalt um die Ecke. Beim Verdacht auf eine Kinderporno-Straftat steht sehr viel auf dem Spiel.

Rechtsanwälte Pohl und Marx sind u.a. spezialisiert auf die Verteidigung in Kinderpornoverfahren und haben schon zahlreiche Mandanten auf diesem Gebiet erfolgreich verteidigt.

Sie können die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Ihr Anliegen wird von einem Rechtsanwalt unverzüglich bearbeitet.

In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch wird Ihr Anliegen besprochen und das weitere Vorgehen sowie die Kosten erörtert.

 

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

„Kompetenz, Erfahrung und Engagement für die Sache des Mandanten. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung.“

KONTAKT

Pohl & Marx Rechtsanwälte

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