HAUSDURCHSUCHUNG WEGEN KINDERPORNOVERDACHT

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts des Sich-Verschaffens, Besitzes, Verbreitens usw. kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB beginnt für den Betroffenen meist mit einer Durchsuchung der Wohnräume.

Einer Hausdurchsuchung liegt meist ein gerichtlicher, schriftlicher Durchsuchungsbeschluß zugrunde. Seltener sind mündliche Durchsuchungsbeschlüsse sowie Durchsuchungsanordnungen durch Staatsanwaltschaft oder Polizei.

Für Ihren Rechtsanwalt beginnt die Verteidigung mit der Überprüfung der Hausdurchsuchung auf Rechtmäßigkeit, weil sich (allerdings selten) aus unrechtmäßigen Hausdurchsuchungen ergeben kann, daß die gefundenen Beweismittel nicht verwertbar sind.

Nachfolgend erhalten Sie ein paar anwaltliche Verhaltenstipps sowie Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornoverdacht.

Eine Hausdurchsuchung gemäß § 102, 103 StPO ist – abgesehen von einer Festnahme – wohl die unangenehmste Erfahrung, die man im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Umgang mit Kinderpornographie machen kann.

Die Polizei durchwühlt die ganze Wohnung, stellt Fragen und nimmt alles mit, was nach Computer oder Speichermedium aussieht. Für die meisten Betroffenen ist das ein Schock.

Eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf den Besitz usw. kinderpornographischer Schriften kann man in aller Regel nicht verhindern. Auch wenn Sie sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren, kann dieser Ihnen ein paar Tipps geben und mit dem Einsatzführer der Polizei sprechen, aber es gibt kein sofort wirksames Rechtsmittel gegen die Durchsuchung.

Was Sie machen können: Nur die Örtlichkeiten durchsuchen lassen, die Gegenstand des Durchsuchungsbeschlusses sind, das Durchsuchungsprotokoll sorgfältig prüfen, Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen und vor allem: Nichts zum Tatvorwurf sagen. Gar nichts.

Sie brauchen jetzt einen auf Kinderpornoverfahren spezialisierten Rechtsanwalt, der sie bestmöglichst verteidigt. Nachfolgend finden Sie schon einmal ein paar Informationen zum weiteren Verfahren.

RUHE BEWAHREN, ANWALT KONTAKTIEREN

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, schwirren Ihnen sicherlich viele Fragen und Gedanken durch den Kopf. Das Beste, was Sie jetzt machen können, ist, einen Anwalt, der sich Kinderpornoverfahren auskennt, zu kontaktieren. Nur Ihr Verteidiger weiß, was zu tun ist und vor allem: Wann und wie.

Rufen Sie an oder schicken Sie eine E-Mail. Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei wird die wichtigsten Daten Ihres Falles erfragen und mit Ihnen kurz besprechen. Er wird Ihnen sagen, was die Verteidigung kosten wird. Sie müssen später nur noch Vollmacht und Honorarvereinbarung zurückschicken, den Rest macht Ihr Anwalt.

Telefon: 030/526 70 930

E-Mail: info@pohlundmarx.de

KOMMUNIKATION NUR ÜBER DEN ANWALT

Ihr Rechtsanwalt wird umgehend einen Brief an die Polizei schicken und mitteilen, daß er Sie verteidigt und daß Sie zumindest vorerst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Sollten Sie aufgefordert werden, sich erkennungsdienstlich (Fotos, Fingerabdrücke, DNA etc.) behandeln zu lassen, wird er dagegen fast immer Widerspruch für Sie einlegen.

Sie müssen in dieser Phase des Verfahrens nichts unternehmen. Ihr Rechtsanwalt fordert die Akte zwecks Überprüfung der (angeblichen) Beweise sowie der konkreten Rechtslage an. Es kann auch darum ersucht werden, sämtliche Post über die Kanzlei laufen zu lassen.

Es dauert meist mehrere Wochen, bis die Akte verfügbar ist. Die Auswertung der Speichermedien dauert Monate. Ihr Rechtsanwalt schaut sich u.a. an, wie es zu dem Verfahren gekommen ist, ob die Durchsuchung rechtmäßig war und wie die Beweislage aussieht.

Dabei können technische Aspekte, zum Beispiel bzgl. IP-Adressen, Speichermethoden, aber auch Themen wie Zugriffsmöglichkeiten auf den Computer, die Anschlußinhaberschaft usw. eine Rolle spielen.

Sämtliche Aspekte des Falles wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen besprechen. Sie können auch die Akte erhalten, nur die Weitergabe von kinderpornographischen Bildern und Videos ist verboten.

In der Besprechung (und schon vorher) wird es dabei nicht nur um Fragen zum Akteninhalt gehen, sondern auch um weitere Auswirkungen, die ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornoverdacht haben kann. Dies betrifft zum Beispiel eine eventuelle Benachrichtigung des Arbeitgebers oder Dienstherrn sowie familienrechtliche Aspekte.

Die Besonderheiten des Falles werden herausgearbeitet.

Schließlich wird Ihr Rechtsanwalt anhand seiner juristischen Analyse der Beweis- und Rechtslage die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten. Wenn zum Beispiel die Hausdurchsuchung willkürlich rechtswidrig war, kann daraus ein Beweisverwertungsverbot folgen. Das hieße, das die sichergestellten Dateien nicht als Beweismittel verwendet werden können. Das ist allerdings recht selten der Fall.

Je nach Lage wird Ihr Verteidiger konkrete Zweifel zum Beispiel dahingehend säen, wer der Benutzer des Computers war, ob Besitzwille vorlag, ob die Bilder überhaupt kinderpornographisch sind usw.

Wenn es gute Argumente dafür gibt, beantragt Ihr Anwalt die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht.

Wenn die die Staatsanwaltschaft jedoch meint, daß hinreichender Tatverdacht gegen unseren beschuldigten Mandanten besteht, wird es zu einer Anklage und fast immer einem Gerichtsverfahren kommen.

Eine Einstellung wegen geringer Schuld oder gegen eine Geldauflage ist nach neuester Gesetzeslage rechtlich unmöglich, wenn es um den Besitz von kinderpornographischen Inhalten geht. Nur bei Jugendpornographie bestehten die genannten Möglichkeiten.

RECHTSANWÄLTE AN IHRER SEITE

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

„Die Verteidigung von Freiheitsrechten ist mein Element. Spezialisierung und Einsatz sind meine Mittel zum Erfolg.“

Wenn Strafrecht, dann zu Pohl & Marx

Rechtsanwalt Marx und Rechtsanwalt Pohl aus Berlin stehen von Anfang an auf Ihrer Seite, wenn Sie des Umgangs mit Kinderpornographie verdächtigt werden.

Als Fachanwälte für Strafrecht, die seit Jahren nur im Strafrecht tätig sind, sind beide Rechtsanwälte auf dem neuesten Stand, was die Gesetzteslage angeht. Dazu kommt die Erfahrung aus zahlreichen Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozessen in vielen Teilen Deutschlands.

Das Sexualstrafrecht und vor allem Kinderpornoverfahren sind besonders heikle und schwerwiegende Rechtsgebiete, in denen Sie Anwälte an Ihrer Seite brauchen, die Erfahrung, Einsatz und Kompetenz vereinen.

Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten eine hochklassige Verteidigung bieten zu können.

Melden Sie sich einfach telefonisch oder per Mail und sprechen ab sofort nur noch mit Ihrem Anwalt.

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

„Kompetenz, Erfahrung und Engagement für die Sache des Mandanten. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung.“

KONTAKT

Pohl & Marx Rechtsanwälte

Kurfürstenstraße 130

10785 Berlin

Tel: (030) 526 70 930

Fax: (030) 526 70 93 22

info@pohlundmarx.de